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das Bild zeigt mehrere Honiggläser mit unterschiedlichen Honigen gefüllt (Foto: pixabay)das Bild zeigt mehrere Honiggläser mit unterschiedlichen Honigen gefüllt (Foto: pixabay)

 

Vorschriften zu Honig: Ernte, Verkauf, Hygiene

Nur der Eigenverbrauch von selbst produziertem Honig unterliegt nicht dem Lebensmittelrecht.

Sobald Honig an andere weitergegeben wird, egal, ob verschenkt oder verkauft, wird der/die Imker*in zum Lebensmittelunternehmer gemäß Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und unterliegt damit sowohl deutschen als auch europäischen Gesetzen.

In erster Linie sind hier die Honigverordnung und die Leitsätze für Honig zu nennen. Während die Honigverordnung rechtlich bindend ist, werden die Leitsätze von der Deutschen Lebensmittel- buchkommission als Orientierungshilfe verstanden.

Aber auch Hygieneverordnung, Mess- und Eichgesetz, Fertigpackungsverordnung, Kontaminanten-verordnung, Lebensmittelinformationsverordnung u.a. müssen beachtet werden.


Weitere Informationen finden sich unter https://deutscherimkerbund.de/168-Downloads!