das Bild zeigt einen Schmetterling (Tagpfauenauge) auf einer Kleeblüte (Foto: A. Pierenkemper)
Anmeldung bei der Tierseuchenkasse NRW
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Auch Imker*innen gehören in NRW zu den Tierhaltern, die ihre Tierzahlen jährlich erneut melden müssen. Neu ist, dass die "Höchstbesatzzahl" anzugeben ist. Hierbei müssen nicht nur Wirtschaftsvölker sondern auch Ableger oder Jungvölker gemeldet werden.