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das Bild zeigt eine Honigbiene in einer roten Wildrosenblüte (Foto: A. Pierenkemper)das Bild zeigt eine Honigbiene in einer roten Wildrosenblüte (Foto: A. Pierenkemper)

 

Anmeldung beim Veterinäramt

Wer Honigbienenvölker hat, muss diese zwingend beim zuständigen Veterinäramt anmelden - oder bei Aufgabe der Imkerei abmelden. Hierbei interessiert sich das Veterinäramt für die Anzahl der Völker und für den (die) Standort(e). Wer seine Völker im Wald aufstellt und keine Adresse des Standortes angeben kann, kann auch Geodaten an das Veterinäramt übermitteln. Nur, wenn das zuständige Veterinäramt Kenntnis über alle Bienenstandorte hat, kann der/die  Veterinär*in im Falle eines Seuchenausbruchs auch sinnvoll handeln. Übrigens: vom Veterinäramt bekommen Sie keine Rechnung über die angemeldeten Bienenvölker, sondern nur eine Betriebsnummer. Bei Wanderung oder Verkauf der Völker ist natürlich ein gültiges Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses erstellt das Veterinäramt nach Probennahme durch einen BSV (Bienensachverständigen) und Einreichung des negativen Laborbefundes.

Für den Kreis Höxter nutzen Sie folgenden E-Mailkontakt:    veterinaerdienst@kreis-hoexter.de

Für den Landkreis Holzminden: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de