Termine
Wir Imker und Imkerinnen treffen uns i.d.R. am ersten Donnerstag im Monat zu unserem „Klönabend“. Aktuell findet dieser in Höxter-Ovenhausen statt. Termine entnehmen Sie bitte dem pdf-Dokument (Kalender).
Wenn Sie uns kennenlernen möchten oder einfach nur neugierig sind auf unsere Arbeit, sind Sie herzlich eingeladen, unseren Klönabend zu besuchen.
Parallel zu den Klönabenden werden Termine zur Weiterbildung und gemeinsame Winterfutter- und Oxalsäurebestellung angeboten. Zusätzlich haben wir für Vereinsmitglieder Termine zur gemeinsamen Rähmchenreinigung etabliert.

Verein und Ansprechpartner
Wie jeder eingetragene Verein (e.V.) müssen wir uns an die gesetzlichen Vorgaben zur Vereinsstruktur und -führung halten. Dennoch wollen wir die imkerlichen Themen als unsere vorrangigen Aufgaben ansehen, und die Pflichtaufgaben so schlank wie möglich gestalten.

Vorstand und Kontakt
Hier finden Sie eine Auflistung unserer Vorstandsmitglieder und Funktionsträger *innen mit Aufgaben, Zuständigkeiten und Kontaktdaten.
Bei Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte die angegebene Mailadresse – ein Kontaktformular verwenden wir aufgrund der DSGVO nicht.

Service für Mitglieder
Der Imkerverein Höxter e.V. besitzt eine elektrische 4-Waben Hoigschleuder und eine wassergekühlte Mittelwandpresse, die wir tageweise gegen eine Gebühr an unsere Vereinsmitglieder ausleihen.
Bei Interesse bitte hier melden: pierenkemper@iv-hx.de
Formular Ausleihvereinbarung (pdf)
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In unregelmäßigen Abständen finanziert der Imkerverein Höxter e.V. im Rahmen seiner Gemeinnützigkeit für jedes Vereinsmitglied eine Futterkranzprobe zur Vorbeugeuntersuchung der Amerikanischen Faulbrut (AFB). Hierbei werden die Sammelproben von einem bis maximal sechs Völkern eines Standortes jeweils von dem/der Imker*in selber gezogen, und als freiwillige Vorsorgeuntersuchung an ein Untersuchungsamt geschickt. Nach Einreichung des Laborberichtes beim Vorstand des Imkervereins Höxter e.V. erhält der/die Imker*in im Folgejahr eine Gutschrift in Höhe der aufgewendeten Laborkosten.
Hier finden Sie unser Formular für die Futterkranzprobe mit Kurzanleitung: pdf

Mitglied werden:
Möchten Sie unserem Verein beitreten? Hier finden Sie unser Beitrittsformular nebst Sepamandat für den Bankeinzug.
Bei Interesse bitte das Formular ausdrucken, ausfüllen und an einem unserer Klönabende einreichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Vorstand einen/eine Bewerber*in zuvor persönlich kennenlernen möchte, bevor wir einen Vereinsbeitritt positiv bescheinigen.
Kosten Mitgliedschaft (jährlich):
Eine Jahresrechnung des Imkervereins Höxter e.V. setzt sich wie folgt zusammen:
Beitrag Imkerverein: 12,00 € (Pauschale)
Beitrag Kreisimkerverein: 1,02 € (Pauschale)
Beitrag Landesverband: 20,40 € (Pauschale)
Beitrag Dt. Imkerbund: 3,58 € (Pauschale)
Beitrag für Bienenvölker: 2,35 €
(je Volk)
Beitrag Zusatzversicherung: 30,00 € (Jahresbeitrag/freiwillige Zusatzversich- erung)
Die Beiträge werden jeweils 1x jährlich im Januar per Einzugsermächtigung vom Verein eingezogen; die exakte Aufschlüsselung aller Beiträge und Leistungen der Zusatzversicherung finden Sie hier:
Satzung:
Hier finden Sie die aktuelle Satzung des Imkervereins Höxter e.V. pdf
29.06.2024: Weiterbildung mit Referentin Dr. Pia Aumeier

Auf Einladung des Imkervereins Höxter trafen sich interessierte Imkerinnen und Imker zu einer ganztägigen Weiterbildungsveranstaltung mit Pia Aumeier. Thema der Veranstaltung war die Spätsommerpflege – Bienenvölker gesund einwintern durch „Teilen und Behandeln“ (TuB) sowie die Handhabung der neu zugelassenen Sublimation von Oxalsäure.
Einstieg in die Imkerei
Die Imkerei ist eine tolle Beschäftigung in und mit der Natur. Imker*innen helfen bei der Arterhaltung der Honigbiene. Denn ohne imkerliche Unterstützung könnten sich unsere Honigbienen nicht gegen einen eingeschleppten Parasiten (Varroa destructor) zur Wehr setzen. Aber wie bei vielen Dingen ist gut gemeint nicht gleich gut gemacht. Daher möchten wir auf den nächsten Seiten kurz erläutern, was es bedeutet, (Hobby-)Imker*in zu werden.

Voraussetzungen:
Im Grunde kann jede*r imkern, der einen Aufstellort für seine Bienenvölker hat und bereit ist, etwas Zeit für die Honigbienen zu investieren. Von einer Aufstellung eines Bienenvolkes auf dem Balkon raten wir allerdings ab. Wer Bienen nicht nur wegen des zu erwartenden Honigertrages halten möchte, sondern die Bestäubungsleistung wertschätzt oder diese wunderbaren Tiere beobachten, genießen und unterstützen möchte, der wählt sicherlich den eigenen Garten als Heimathafen für seine Bienen. Hier reicht eine einfache Europalette als Standpodest für zwei Bienenvölker aus – ein aufwändiges Bienenhaus braucht es nicht.
Vor Beginn der Imkerei sollte sich jede*r darüber bewusst sein, dass Honigbienen „ihren/ihre“ Imker*in und dessen zeitlichen und körperlichen Einsatz brauchen. Gehen wir davon aus, dass ein Bienenvolk im Jahr zwei Ernten von je 20 kg Honig liefern kann, so sollten Sie sich darauf einstellen, dieses Gewicht auch mehrfach händeln zu müssen.
Den geernteten Honig dürfen Sie als Hobbyimker*in in Ihrer Küche schleudern und verarbeiten. Ein wenig Platz zur Lagerung von Beuten, Arbeitsgeräten, Honiggefäßen und -gläsern, Winterfutter, Arbeitskleidung, Behandlungsmitteln usw. sollten Sie zur Verfügung haben. Wenn Sie einen eigenen Wachskreislauf anstreben, sollten Sie einen Raum (Werkstatt/Garage), in dem Wachsarbeiten möglich sind, einrichten können.

Anfangskosten:
Wer mit der Imkerei beginnen möchte, braucht eine Grundausstattung, für dessen Anschaffung Kosten in Höhe von 800 bis 1.000 € veranschlagt werden sollten.
In dieser groben Kostenschätzung sind eine Honigschleuder und eine Mittelwandpresse noch nicht enthalten. Diese bietet der Imkerverein Höxter e.V. seinen Mitgliedern als Leihgeräte an (siehe Rubrik `Service für Mitglieder`) oder können – sofern gut erhalten – sicherlich auch gebraucht gekauft werden. Bei sonstigen Ausstattungen wie Bienenwohnungen, Arbeitsgeräten oder Schutzkleidung raten wir aufgrund Tierseuchengefahr vom Gebrauchtkauf ab.
Fast alle erforderlichen Ausstattungen für die Imkerei können gut im Internet gekauft werden, zumal nicht überall um die Ecke ein Imkereifachgeschäft zu finden ist.
Bienenvölker im Internet (besonders aus dem Ausland) zu bestellen, sollte absolut tabu sein!

Zeitbedarf:
Egal, ob Sie Hobbyimker*in, Imker*in im Nebenerwerb, oder Berufsimker*in werden möchten: Kümmern müssen Sie sich immer um Ihre Bienen! Einfach nur den Bienen beim Fliegen zuschauen und dem Bienenvolk den eingetragenen Honig als Winterfutter zu belassen, so dass sie sich selbst versorgen, reicht seit der Einschleppung der Varroa Milbe in den 1970ger Jahren nicht mehr aus.
Der erforderliche Zeitaufwand für z.B. zwei Wirtschaftsvölker und zwei Ableger (Jungvölker) sollte anfangs mit folgenden Zeiten berücksichtigt werden:
In den Monaten April bis August = 1/2 Tag je Woche (hier ist ein Rhythmus von regelmäßig alle 7 Tage streng einzuhalten) zur Pflege der Völker und Honigernte/-bearbeitung.
In den Monaten September bis März = 1/2 Tag je Monat zur Honigvermarktung, Winterbehandlung und Reinigung von Beutenteilen.
Insgesamt ist eine – auch wenn es altmodisch klingt – disziplinierte und strukturierte Arbeitsweise unbedingt erforderlich. Nur hin und wieder einmal nach den Bienen schauen, wenn Zeit, Wetter und Laune passen, ist die denkbar schlechteste Voraussetzung. Bienen halten ist körperlich schwere Arbeit – aber eine schöne!
Und wie kommt der Honig ins Glas?
Hier sehen Sie ein Filmprojekt von Schülerinnen des KWG, König-Wilhelm-Gymnasium in Höxter.
Vorschriften und Gesetze
Wie überall im Leben gibt es Regeln, an die es sich zu halten gilt. Wir wollen auf den nächsten Seiten die wichtigsten (Melde-)Pflichten benennen und kurz erläutern.

Anmeldung beim Veterinäramt (Pflicht)
Wer Honigbienenvölker hat, muss diese zwingend beim zuständigen Veterinäramt anmelden – oder bei Aufgabe der Imkerei abmelden. Hierbei interessiert sich das Veterinäramt für die Anzahl der Völker und für den (die) Standort(e). Wer seine Völker im Wald aufstellt und keine Adresse des Standortes angeben kann, kann auch Geodaten an das Veterinäramt übermitteln. Nur, wenn das zuständige Veterinäramt Kenntnis über alle Bienenstandorte hat, kann der/die Veterinär*in im Falle eines Seuchenausbruchs auch sinnvoll handeln. Übrigens: vom Veterinäramt bekommen Sie keine Rechnung über die angemeldeten Bienenvölker, sondern nur eine Betriebsnummer. Bei Wanderung oder Verkauf der Völker ist natürlich ein gültiges Gesundheitszeugnis erforderlich. Dieses erstellt das Veterinäramt nach Probennahme durch einen BSV (Bienensachverständigen) und Einreichung des negativen Laborbefundes.
Für den Kreis Höxter nutzen Sie folgenden E-Mailkontakt: veterinaerdienst@kreis-hoexter.de
Für den Landkreis Holzminden: veterinaeramt@landkreis-holzminden.de

Anmeldung bei der Tierseuchenkasse (NRW)
Die Tierseuchenkasse NRW gehört als Sondervermögen zur Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten.
Auch Imker*innen gehören in NRW zu den Tierhaltern, die ihre Tierzahlen jährlich erneut melden müssen. Neu ist, dass die „Höchstbesatzzahl“ anzugeben ist. Hierbei müssen nicht nur Wirtschaftsvölker sondern auch Ableger oder Jungvölker gemeldet werden.

Vorschriften zu Honig: Ernte, Verkauf, Hygiene
Nur der Eigenverbrauch von selbst produziertem Honig unterliegt nicht dem Lebensmittelrecht.
Sobald Honig an andere weitergegeben wird, egal, ob verschenkt oder verkauft, wird der/die Imker*in zum Lebensmittelunternehmer gemäß Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und unterliegt damit sowohl deutschen als auch europäischen Gesetzen.
In erster Linie sind hier die Honigverordnung und die Leitsätze für Honig zu nennen. Während die Honigverordnung rechtlich bindend ist, werden die Leitsätze von der Deutschen Lebensmittel- buchkommission als Orientierungshilfe verstanden.
Aber auch Hygieneverordnung, Mess- und Eichgesetz, Fertigpackungsverord-nung, Kontaminantenverordnung, Lebensmittelinformationsverordnung u.a. müssen beachtet werden.
Weitere Informationen finden sich unter https://deutscherimkerbund.de/168-Downloads!
Wenn Sie Bienen spannend und wichtig finden, aber die erforderliche Zeit für Honigbienen nicht aufbringen können, möchten wir Ihnen die Wildbienen ans Herz legen.
Wildbienenarten sind Spezialisten. Das bedeutet, dass sie sich auf bestimmte Blütenformen spezialisiert haben. Verschwindet diese Blüte/Pflanze aus der Landschaft, so verschwindet auch die hierauf angepasste Wildbiene. Ebenso verhält es sich mit den Brutbedingungen. Wildbienen haben sich auf besondere Brutareale spezialisiert. So gibt es Sandbienen, Mauerbienen, Holzbienen, Furchenbienen, Erd-, Acker- oder Wiesenhummel.
Wildbienen und
Alternativen zur Imkerei
Unterstützung für Insekten im eigenen Garten
Um viele Habitate (Lebensräume) ist es nicht gut bestellt. Zumal – oder gerade weil – der Lebensraum der Wildbienen recht klein ist, ist es nicht so schwer, aber absolut notwendig, Wildbienen zu unterstützen.
Häufig ist der Lebensraum von Wildbienen auf einige hundert Quadratmeter beschränkt. Somit können sie kaum ausweichen, wenn ein Lebensraum verschwindet. Um so wichtiger ist es, ihnen eine Heimat in jedem Hausgarten anzubieten, um eine große, zusammenhängende Habitatdichte zu schaffen. Lassen Sie einen Teil Ihres Gartens einfach „verwildern“. Es muss nicht immer alles akkurat und aufgeräumt sein – so sparen Sie sich Arbeit und schenken den Wildbienen ein Stück Heimat mit heimischen Blühpflanzen.
Das kleinste Insektenhotel kann schon aus einer leeren Konservendose, gefüllt mit Schilfrohren, bestehen. Ein tolles Insektenhotel lässt sich auch aus einem Stapel Europaletten einrichten. Einfach die einzelnen Etagen mit Tonsteinen, Schilfrohren, Totholz, Lehm oder aufgerollten Strohmatten füllen.
Tipp: Bitte keine Tannenzapfen (hier wohnen gerne Ohrwürmer, die sich von der Wildbienenbrut ernähren) verwenden. Bohrlöcher in Holzstämmen nicht ins Hirnholz (Schnittfläche), sondern ins Langholz (durch die Rinde) bohren – hier fühlen sich Hautflügler wohler.
Mehr zum Thema Wildbienen finden Sie hier
Links und Empfehlungen
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Dachorganisationen
Deutscher Imkerbund e.V. (DIB)
Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.
Gesetze im Internet
Informatives
Imkerei-Portal „Die Honigmacher“
Arbeitsgemeinschaft der Magazin-Imker e.V.
Privatwissenschaftliches Archiv Bienenkunde
Gemeinschaft der Europäischen Buckfastimker
TSIS – TierSeuchenInformationsSystem
Wetterinformationen für Imker
Deutscher Wetterdienst/Pflanzenentwicklung
Varroawetter / Beurteilungs- und Planungshilfe für Varroazid-Anwendungen
Bienenwissenschaftliche Institute und Forschungseinrichtungen
AG der Institute für Bienenforschung
Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V.
Landesanstalt für Bienenkunde an der Uni Hohenheim
Landesinstitut für Bienenkunde Niedersachsen
Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen
Garten- und Landschaftsgestaltung
Naturgartenfreunde (auch der Balkon kann ein Naturgarten sein)
Wildbienen
Zeitschriften
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Ausstieg aus der Imkerei…
… manchmal ändern sich Dinge im Leben. Haben Sie Nachbarn, Freunde, Angehörige oder wollen/müssen selber mit der Imkerei aufhören? Nichts ist schlimmer als ein nicht betreuter Bienenstand!
Bevor ein Bienenstand verkommt oder durch unbetreute Bienenvölker Krankheiten und Tierseuchen verbreitet oder alte Beuten und Waben unwissend im Wald entsorgt werden, wenden Sie sich lieber an uns oder einen Imkerverein in Ihrer Nähe. Wir unterstützen mit Tipps und Informationen und können ggf. Bienenvölker an neue Besitzer vermitteln.
Achtung: Beim Kauf und Verkauf von Bienenvölkern ist ein gültiges amtstierärztliches Gesundheitszeugnis für die Bienenvölker erforderlich. Zur Erlangung eines Gesundheitszeugnisses sprechen Sie bitte Bienensachverständige (BSV) an.
Jeder größere Imkerverein hat ausgebildete Bienensachverständige unter seinen Mitgliedern. Auch die Veterinärämter im Kreis/Landkreis können Adressen von Bienensachverständigen vermitteln oder bei der Erlangung eines Gesundheitszeugnisses unterstützen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft im Imkerverein Höxter e.V. muss schriftlich an den Vorstand erfolgen. Gekündigt werden kann jeweils zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
Impressum und Datenschutz
Kontakt / Impressum / Datenschutz
Imkerverein Höxter e.V.; Vertreten durch den Vorstand Angelika Pierenkemper
Hohehaus 10, 37696 Marienmünster; Telefon: 05276 22 900 55; E-Mail: pierenkemper@iv-hx.de
Eingetragener Verein im Vereinsregister Amtsgericht Paderborn VR 30531
Steuernummer: 326/5913/3705, Finanzamt Höxter
V.i.S.d.P.: Angelika Pierenkemper
Fotos: Angelika Pierenkemper
Redaktion: Angelika Pierenkemper
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